Schülerinnen und Schüler
Förderung
Finanzielle Förderungsmittel für die Dauer des einjährigen Schulbesuches können nach Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFÖG) beantragt werden. Über die Möglichkeiten der Förderung nach BAFÖG informiert Sie das Amt für Ausbildungsförderung bei der Gemeinde oder bei der Kreisverwaltung.
Wir weisen darauf hin, dass Sie in der Regel Anspruch auf das Elternunabhängige BAFÖG haben. Diese Förderung ist für Sie wesentlich günstiger als das Meister-BAFÖG und muss bei der jeweiligen Regierungsbehörde beantragt werden.
 
Abschlüsse
Mit dem Schulbesuch können folgende Abschlüsse erworben werden:

1. Gärtnermeister/Gärtnermeisterin

Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuß der Landwirtschaftskammer abgelegt.

2. Staatlich geprüfter Wirtschafter/ Staatlich geprüfte Wirtschafterin

Die Prüfung wird vor dem Prüfungsausschuß der Fachschule abgelegt.
 
Unterkunft
Bei Bedarf können Sie bei uns eine Liste zu mietender Zimmer erhalten.