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2012-04-19
Das aktuelle Theaterstück „Top Dogs“ von Urs Widmer wird am 25. und 26.04. in der Aula der BBS aufgeführt.
2012-01-06
Das Spektrum der Möglichkeiten, im Ammerland die Allgemeine Hochschulreife (das Abitur) zu erwerben, wird nochmals größer, denn...
Weiterlesen … Berufliches Gymnasium mit Gesundheit/Pflege und Ökotrophologie
2012-05-15
„Ohne Angst verschieden sein ...” in den BBS Amerland zu sehen.
2012-05-14
Polnische Praktikanten in Ammerländer Betrieben - Gast an BBS.
Die zweijährige Berufsfachschule - Informationstechnische(r) Assistent(in) - vermittelt alle Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Ausübung eines Berufes in diesem Bereich erforderlich sind.
Die Ausbildung führt zu einem beruflichen Abschluss.
In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss (oder einen anderen gleichwertigen Bildungstand) nachweist.
Die Anerkennung anderer gleichwertiger Bildungsstände ist bei der Schule zu beantragen.
Der Unterricht des zweijährigen Bildungsganges erfolgt in Vollzeitform.
Die gültige Stundentafel geht von insgesamt 66 Wochenstunden aus (Klassen 1 und 2):
| Unterrichtsfächer | Gesamt |
|---|---|
| Berufsübergreifender Lernbereich | |
| - Deutsch/Kommunikation | |
| - Englisch / Kommunikation | |
| - Politik | |
| - Religion | |
| - Sport | |
| Insgesamt | 10 Std. |
| Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | |
| - Lernfelder des Berichs Informatik | |
| Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | |
| - Lernfelder des Berichs Informatik | |
| Insgesamt | 56 Std. |
Während des Bildungsganges wird ein vierwöchiges Betriebspraktikum durchgeführt.
Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen, praktischen und ggf. mündlichen Prüfung ab.
Mit dem erfolgreichen Besuch wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte(r) Informationstechnische(r) Assistent(in)“ zu führen.
Zudem wird der Erweiterte Sekundarabschluss I erworben. Dieser berechtigt zum Besuch jeder Schule im Sekundarbereich II.
Beim Überschreiten der Aufnahmekapazität wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Der Großteil der erforderlichen Lernmittel kann gegen ein Entgelt von der Schule entliehen werden. Darüber hinaus entstehen Kosten für die Beschaffung von Arbeitskleidung, Schreib- und Zeichenbedarf, Taschenrechner, Lektüre, …
Nach den zurzeit geltenden Bestimmungen ist eine finanzielle Förderung gemäß BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) möglich.