Kraftfahrzeugmechatroniker/in

Informationen der Kraftfahrzeugmechatroniker/in


Berufsbeschreibung

Aufgrund des hohen technischen Fortschritts in der Automobilindustrie haben sich die Qualifikationsanforderungen von Kfz-Mechatronikern und Kfz-Mechatronikerinnen grundlegend verändert, sodass der Tätigkeitsbereich mechanische und elektrotechnische Kenntnisse miteinander verbindet. Deutlich wird es durch die Berufsumbenennung des klassischen Kfz-Mechanikers in den Kfz-Mechatroniker (seit 2003).

Der Tätigkeitsbereich von Kraftfahrzeugmechatronikern umfasst die Arbeitsgebiete Service, Reparatur, Diagnose sowie Umrüst- und Nachrüstarbeiten.

Ausbildungsstruktur

Die Berufsausbildung findet im "Dualen System" statt. Das bedeutet, dass die praktische Ausbildung hauptsächlich in den Betrieben und die theoretische Ausbildung vorwiegend in der Berufsschule durchgeführt werden.

Die Beschulung findet in Teilzeit statt. Das bedeutet, die Auszubildenden besuchen die Berufsschule in der Grundstufe an zwei Tagen und in den Fachstufen an einem Tag pro Woche.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3,5 Jahre.

Lerninhalte

Die Lerninhalte werden nach dem Lernfeldkonzept unterrichtet. Dieses Konzept grenzt sich von der traditionellen Fächersystematik (z.B. Mathe, Technologie) ab. Durch die sogenannten Lernfelder (z.B. Inspektionen und Zusatzarbeiten durchführen) werden thematische Handlungsfelder des Berufs zusammenhängend betrachtet. Das bedeutet, dass in einem Lernfeld sowohl technologische (z.B. Ölwechsel) als auch mathematische (z.B. Kostenvoranschlag) und wirtschaftliche (z.B. zeitsparender Arbeitsplan) Aspekte eines berufsbezogenen Handlungsbereichs vereint werden und somit mehrere Fächer situationsbezogen kombiniert werden.

Abschlüsse

Folgende Abschlüsse sind zu erreichen:

  • Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss wird erworben, wenn der Berufsschulabschluss nachgewiesen wird.
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss wird erworben, wenn der Berufsschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung nachgewiesen werden.
  • Erweiterter Sekundarabschluss I wird erworben, wenn folgende Leistungen nachgewiesen werden:
    • erfolgreiche Berufsausbildung
    • im Fach Deutsch, in einer Fremdsprache und im berufsspezifischen Lernbereich jeweils mindestens „befriedigende“ Leistungen

Prüfung

Die gestreckte Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer besteht aus 2 Teilen.

  • Teil 1: zum Ende des 2. Ausbildungsjahres (Wertung zu 35%)
  • Teil 2: am Ende der Berufsausbildung (Wertung 65%)

Ansprechpartner

Oberstudienrat Gerold Pleis

+49 4403 9798 238
+49 4403 9798 100


Weiterführende Informationen

Nachfolgend befinden sich verschiedene die Schulform betreffende Dateien (u.a.) in Form von PDFs und Links zu relevanten Webseiten.

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